Grundlegende Bestimmungen
1.Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge, die Sie mit der DcodeX GmbH als Ihrem Vertragspartner abschließen. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung etwaiger eigener Bedingungen, die Sie verwenden, widersprochen.
2. Im Rahmen der folgenden Bestimmungen wird eine natürliche Person als Verbraucher betrachtet, wenn sie ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können. Ein Unternehmer wird definiert als jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts im Rahmen ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Angebote / Vertragsabschluss / Preise / Zahlungsbedingungen
1. Unsere individuell ausgearbeiteten Angebote behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 30 Tagen, während andere Angebote unverbindlich sind.
2. Ein Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme unseres schriftlichen Angebots in Textform, durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens durch die Lieferung der Ware als Annahme des Angebots des Bestellers zustande.
3. Die in Preislisten und ähnlichen Dokumenten angegebenen Preise sind unverbindlich und freibleibend. Der im Angebot genannte Preis „ab Werk“ gilt ausschließlich Verpackung, Transport oder Versandkosten, sofern im Vertrag nicht anders angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen enthalten und wird am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung separat ausgewiesen.
4. Sofern in unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes festgelegt ist, erfolgt die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung, jedoch vor Auslieferung, ohne Abzug. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Konsequenzen von Zahlungsverzug finden Anwendung.
5. Der Kunde hat Aufrechnungsrechte nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und anderen physischen oder nicht physischen Informationen, auch in elektronischer Form, vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung unsererseits erforderlich.
7. Geringfügige Abweichungen von Abbildungen in Prospekten, Preislisten oder anderen zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie technische Verbesserungen oder handelsübliche Abweichungen behalten wir uns vor, sofern dadurch die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigt wird und dies für den Kunden zumutbar ist. Die Inhalte unserer Prospekte und jegliche Beschreibungen oder Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind branchenübliche Näherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich festgelegt werden. Spezifische Produkteigenschaften werden weder zugesichert noch garantiert, und ausschließlich unsere gesetzlichen Vertreter sind befugt, Garantiezusagen abzugeben.
Umfang der Lieferung
1.Ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Lieferumfang. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind nur dann verbindlich für die Ausführung, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Die Verpackung erfolgt gemäß fach- und handelsüblichen Standards gegen Berechnung als Einwegverpackung.
3. Falls Lieferungen gemäß den Anweisungen, Zeichnungen, Vorlagen und sonstigen Angaben des Bestellers erfolgen und dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden, verpflichtet sich der Besteller bereits im Voraus, uns von allen Ansprüchen des Dritten sowie jeglichen Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Rechtsverteidigung freizustellen.
4. Im Falle einer vereinbarten Montage, deren Verzögerung durch das Verschulden des Bestellers verursacht wird, hat dieser die Kosten für die Wartezeit und gegebenenfalls erforderliche erneute Anreise des Montagepersonals zu tragen.
5. Die Abladestelle wird grundsätzlich vom Empfänger bestimmt. Die Abladestelle muss allgemein mit einem Lastzug gut befahrbar sein. Durch die Unterzeichnung des Lieferscheins bestätigt der Empfänger die ordnungsgemäße Menge und Qualität der gelieferten Ware.
Lieferzeit / Lieferverzug / Teillieferungen
1. Die vereinbarte Lieferzeit resultiert aus den Abmachungen der Vertragsparteien. Die Einhaltung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind. Der Kunde muss auch nachfolgend alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllen, wie beispielsweise das Einreichen erforderlicher Bescheinigungen oder Genehmigungen sowie die Leistung einer Anzahlung. Falls dies nicht der Fall ist, verlängert sich die Lieferzeit angemessen, sofern wir nicht für die Verzögerung verantwortlich sind.
2. Die Erfüllung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin voraus, dass der Kunde seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versand-/Abholbereitschaft gemeldet ist.
4. Liegt die Nichteinhaltung der Lieferzeit an höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder anderen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende solcher Umstände schnellstmöglich mitteilen.
5. Bei teilbaren Leistungen sind wir berechtigt, zumutbare Teilleistungen zu erbringen, die separat in Rechnung gestellt werden können.
6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft andere Mitwirkungspflichten, können wir den entstandenen Schaden inklusive möglicher Mehrkosten geltend machen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
7. Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über, sobald dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt
9. Rücknahmen gelieferter Waren sind grundsätzlich nicht möglich.
Gefahrenübergang und Entgegennahme
1.Sofern im Vertrag/Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden, einschließlich des Risikos des zufälligen Untergangs.
2. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer zusätzliche Leistungen wie Versandkosten, Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers kann die Sendung auf seine Kosten durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie andere versicherbare Risiken versichert werden.
3. Falls sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Besteller zu verantworten hat, verzögert, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die erforderlichen Versicherungen abzuschließen.
4. Der Besteller ist verpflichtet, angelieferte Gegenstände, auch wenn sie geringfügige Mängel aufweisen, ohne Beeinträchtigung der Rechte aus Abschnitt VII anzunehmen.
5. Teillieferungen sind zulässig.
Eigentumsvorbehalt / Eigentumsübertragung
1.Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag und aller anderen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen – unabhängig vom Rechtsgrund – behalten wir uns das Eigentum an den Lieferungen vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei kreditiertem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, unsere Rechte zu wahren.
2. Falls die Ware beim Kunden von Dritten gepfändet, beschlagnahmt oder anderweitig in Anspruch genommen wird, muss der Kunde den Dritten unverzüglich über den Eigentumsvorbehalt informieren und uns umgehend schriftlich über die Inanspruchnahme unterrichten, damit wir gemäß § 771 ZPO Klage erheben können. Falls der Dritte nicht in der Lage ist, die Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
3. Der Kunde darf die unter Vorbehalt gelieferte Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. Diese Berechtigung erlischt bei Zahlungseinstellung durch den Kunden. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert einschließlich Mehrwertsteuer bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung ermächtigt, die Forderung einzuziehen und die Sicherheiten auf eigene Kosten zu verwerten. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
4. Der Kunde tritt uns auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch Verbindung des Liefergegenstands mit einem Grundstück gegen einen Dritten entstehen.
5. Der Kunde hat die Pflicht, die Lieferungen pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Bei Verlust, Untergang oder Beschädigung der Vorbehaltsware muss der Kunde uns unverzüglich informieren und sämtliche relevanten Schadenunterlagen, wie Schadengutachten, auf Verlangen zur Verfügung stellen. Der Kunde hat uns nach Wahl entweder den Versicherungsschein oder einen vom Versicherer für die Vorbehaltsware ausgestellten Sicherungsschein zu übergeben.
6. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Die Rücknahme des Liefergegenstands durch uns gilt als Rücktritt vom Vertrag. Nach der Rücknahme sind wir zur Verwertung des Liefergegenstands befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet wird.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns.
Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
2. Als Verbraucher werden Sie gebeten, die gelieferte Ware bei Erhalt umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen. Bitte teilen Sie uns und dem Spediteur etwaige Beanstandungen schnellstmöglich mit. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
3. Abweichungen von den objektiven Anforderungen gelten als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung von uns über diese Abweichungen informiert wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
4. Für Unternehmer gelten abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Im Falle von Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Wenn die Mangelbeseitigung fehlschlägt, haben Sie nach Ihrer Wahl das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Die Mängelbeseitigung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert, sofern sich nicht aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern dies nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Fristverkürzung gilt nicht:
für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns geltend machen.
Kundeninformationen Identität des Verkäufers
DcodeX GmbH
Am Seelesgraben 8
87534 Oberstaufen
Deutschland
E-Mail: info@dcodex.de
Alternative Streitbeilegung:
1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
2. Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen gemäß den Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist Deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online-Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar, einschließlich aller anfallenden Steuern.
5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden im Laufe des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen.
5.3. Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen zu tragen, wenn die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
5.4. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
5.5. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
6. Lieferbedingungen
6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
6.2. Für Verbraucher gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, es sei denn, Sie haben eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I). Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service.
Letzte Aktualisierung:
Letzte Aktualisierung: 28.01.2024